Allgemeine Geschäftsbedingungen – HeideHopser

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Mieter verpflichtet sich zum sachgerechten und sorgfältigen Umgang mit den Geräten. Er sorgt insbesondere für eine ausreichende Aufsicht durch Erwachsene beim Betrieb der Geräte.

2. Nach Ende der Aktion sind sämtliche Geräte zu reinigen und sorgfältig zu verpacken. Beschädigungen an den Geräten sind sofort bei Feststellung dem Vermieter telefonisch unter 0152-21923316 zu melden.

3. Als Entleihdauer gilt die Zeit zwischen Beginn der Abholung und Ende der Rücklieferung.

4. Für Selbstabholer: Die Abholung der Geräte erfolgt am ersten Miettag zwischen 9.00 und 10.00 Uhr. Die Rücklieferung erfolgt am letzten Miettag zwischen 19.00 und 20.00 Uhr. Andere Absprachen sind möglich.

5. Sofern der Verursacher eines Schadens nicht ausfindig oder haftbar gemacht werden kann, haftet dafür der Mieter gegenüber dem Vermieter. Dasselbe gilt auch für Schäden, Zerstörung oder Diebstahl von/an Spielgeräten und sonstigem Material, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung oder mangelnder Sorgfalt entstehen, sowie für eventuelle Personenschäden.

6. Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass das entliehene Material so aufbewahrt wird, dass es vor dem Zugriff Dritter geschützt ist. Für etwaige Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung sowie mangelnde Beaufsichtigung entstehen, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter ersatzpflichtig.

7. Die selbständige Weitergabe der Spielgeräte oder des Zubehörs an andere Veranstalter, sowie die Benutzung der Geräte an einem anderen als dem vereinbarten Veranstaltungstag und/oder Veranstaltungsart (z.B. private Feier/ kommerzielle Veranstaltung, Straßenfest usw.) ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung wird der umseitig errechnete Betrag für den Mieter in zweifacher Höhe zusätzlich fällig.

8. Die Mietkosten sind gemäß Rechnung vor Abholung zu begleichen. Eine Abholung ohne vorherige Bezahlung ist nicht möglich.

9. Kosten, die dem Vermieter durch Hol– und Bringfahrten, sowie durch ungenügende Reinigungsarbeiten entstehen, werden von uns gesondert in Rechnung gestellt:
a) Vom Vermieter durchgeführte Endreinigungsarbeiten berechnen wir pauschal mit 30,00 EUR pro Hüpfburg, sonstige Geräte nach Aufwand.
b) Wenn die Geräte durch uns geliefert werden, veranschlagen wir 0,60 EUR je gefahrenen Kilometer, mindestens jedoch 30,00 EUR. Für das Be– und Entladen stellt der Mieter zwei Hilfskräfte zur Verfügung.

10.Zeitüberschreitungen über die vereinbarte Entleihdauer hinaus, berechnen wir pauschal je halbe Stunde 13,00 € je Hüpfburg und 3,00 € je sonstigem Gerät.

11.Bei Stornierung/ Annullierung bis 14 Tage vor Mietbeginn berechnen wir 50%, bis 7 Tage vor Mietbeginn 85% des Mietpreises. Bei kurzfristigen Absagen (außer bei höherer Gewalt) sind 100% des Mietpreises fällig.

12.Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist Winsen/Aller.